Reallabore-Gesetz aktiv mitgestalten: Ihre Meinung ist gefragt!

Welche Freiräume sollten Ihrer Meinung nach zur Erprobung von Innovationen geschaffen werden? Welche kurzfristigen Ausnahmen von rechtlichen Regelungen sollten dazu erlaubt sein? Welche Standards und ergänzenden Maßnahmen sind erforderlich?

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© Adobe Stock, Zhu Difeng

Zur Schaffung von einheitlichen und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen für Reallabore erarbeitet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zurzeit zusammen mit den anderen Bundesministerien eine Gesetzesvorlage.

Was sind Reallabore?
In Reallaboren lassen sich Innovationen zeitlich befristet unter möglichst realen Bedingungen erproben. Um Chancen und Risiken von Innovationen möglichst früh erkennen zu können, sind in Reallaboren Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten unter behördlicher Begleitung gestattet. Das beschleunigt nicht nur den Praxistransfer von Innovationen. Der Partizipationsprozess stärkt zudem deren gesellschaftliche Akzeptanz.

Ihre Meinung ist gefragt!
Nehmen Sie teil am öffentlichen Konsultationsprozess und übermitteln Sie Ihre Vorschläge und Ideen zum Thema Reallabore transparent und bürokratiearm direkt an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dies ist bis zum 29. September 2023 unter folgendem Link möglich:

www.bmwk.de/reallabore-konsultation

Zur Hintergrundinformation finden Sie dort auch das „Grünbuch Reallabore“. Die eingereichten Antworten fließen in die Erarbeitung des Gesetzentwurfs ein. Die Ergebnisse der Konsultation, die nicht die Bundes-Kompetenz betreffen, werden je nach Zuständigkeit an den bestehenden „Bund-Länder-Arbeitskreis Reallabore“ oder die Europäische Kommission weitergegeben.