Im Fokus der Förderbekanntmachung stehen interaktive körpernahe Medizintechniksysteme. Damit sind technische Systeme gemeint, die unmittelbar oder nah am Körper getragen werden und mit denen Nutzer direkt interagieren können.
Die Effektivität solcher Systeme hängt wesentlich von dieser Interaktion ab. Darüber hinaus müssen zu entwickelnde Systeme auf eine medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative Anwendung abzielen und einen essentiellen Beitrag zur Gesundheit von Patienten leisten. Nutzer dieser Systeme sind die Patienten und medizinisches Fachpersonal.
Gefördert werden Forschungsprojekte, in denen technologische Innovationen entwickelt werden, die zu einer verbesserten Interaktion zwischen eben solchen medizintechnischen Systemen und ihren Nutzern beitragen und zu einer Verbesserung der medizinischen Effektivität und Praxistauglichkeit dieser Systeme führen.
Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen in mindestens einem der nachfolgend genannten Aspekte deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Patienten oder das medizinische Fachpersonal aufweisen:
Eine bedarfsgerechte Entwicklung von verlässlichen, ausfall- und datensicheren und dabei zugleich einfach und intuitiv zu bedienenden Technologien ist grundlegend für alle Forschungsvorhaben in diesem Förderschwerpunkt. Individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Voraussetzungen der Anwender, wie zum Beispiel Alter, technischer Hintergrund und krankheitsbedingte Aufnahmefähigkeit, sollen berücksichtigt werden. Besonderer Wert ist dabei in allen Fällen auf die Beachtung der Prinzipien der Patientenautonomie und informationellen Selbstbestimmung des Patienten zu legen. Gleiches gilt für die Berücksichtigung der rechtlichen, ethischen und auch technischen Anforderungen an die in den Projekten angestrebten Lösungen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz. Die Innovationen müssen ferner über ausschließliche Softwareentwicklungen hinausgehen.
Voraussetzung für die Förderung ist das Zusammenwirken von Beteiligten aus der Wirtschaft mit der Wissenschaft im geplanten Projekt. An einem solchen Verbund müssen neben den erforderlichen Forschungs- und Entwicklungspartnern grundsätzlich auch Anwender, Dienstleister sowie Systemhersteller oder -anbieter beteiligt sein. Insbesondere muss durch die Zusammensetzung des Konsortiums sichergestellt sein, dass sich die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Sinne einer nutzerzentrierten Entwicklung („User-Centered-Design“) an den Anforderungen der Patienten, ihrer Angehörigen sowie des medizinischen Fachpersonals orientieren.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wird große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten müssen deshalb Partner mit Marktzugang beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zu einer breiten Anwendung bringen wollen und können. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von KMU werden bevorzugt behandelt. Als Koordinator ist bevorzugt eines der verwertenden oder anwendenden Unternehmen zu benennen (anwendergeführte Verbundprojekte).
Darüber hinaus müssen die Vorhaben darlegen, wie sie die angemessene Berücksichtigung der relevanten rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen, ethischen und sozialen Aspekte sicherstellen. Dies sollte sich gegebenenfalls auch im Arbeitsplan und der Konsortialstruktur erkennbar widerspiegeln. Das gilt vor allem dann, wenn im Sinne eines User-Centered-Design-Ansatzes Befragungen mit Nutzern beispielsweise zur Gebrauchstauglichkeit durchgeführt werden oder wenn medizinische Daten der Nutzer erhoben, gespeichert und übermittelt werden. Die Einbindung rechtlicher, insbesondere datenschutzrechtlicher, ethischer und sozialwissenschaftlicher Fachexpertise in die Projektkonsortien kann in diesem Zusammenhang angezeigt sein.