Im Fokus der Förderbekanntmachung standen interaktive körpernahe Medizintechniksysteme. Damit sind technische Systeme gemeint, die unmittelbar oder nah am Körper getragen werden und mit denen Nutzende direkt interagieren können.
Die Effektivität solcher Systeme hängt wesentlich von dieser Interaktion ab. Darüber hinaus zielten die entwickelnden Systeme auf eine medizinisch-diagnostische, -therapeutische, -nachsorgende oder -rehabilitative Anwendung ab und leisteten einen essentiellen Beitrag zur Gesundheit von Patientinnen und Patienten. Nutzende dieser Systeme sind die Patientinnen und Patienten sowie medizinisches Fachpersonal.
Gefördert wurden Forschungsprojekte, in denen technologische Innovationen entwickelt wurden, die zu einer verbesserten Interaktion zwischen eben solchen medizintechnischen Systemen und ihren Nutzenden beitrugen und zu einer Verbesserung der medizinischen Effektivität und Praxistauglichkeit dieser Systeme führten.
Die in den Projekten entwickelten Innovationen gingen in mindestens einem der nachfolgend genannten Aspekte deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinaus und wiesen einen erheblichen Mehrwert für Patientinnen und Patienten oder das medizinische Fachpersonal auf:
Die geförderten Projekte entwickelten bedarfsgerecht verlässliche, ausfall- und datensichere und dabei zugleich einfach und intuitiv zu bedienende Technologien. Sie berücksichtigten individuelle Bedürfnisse, Fähigkeiten und Voraussetzungen der Anwendenden, wie zum Beispiel Alter, technischer Hintergrund und krankheitsbedingte Aufnahmefähigkeit. Besonderer Wert legten sie dabei auf die Beachtung der Prinzipien der Patientenautonomie und informationellen Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten. Gleiches galt für die Berücksichtigung der rechtlichen, ethischen und auch technischen Anforderungen an die in den Projekten angestrebten Lösungen hinsichtlich Datensicherheit und Datenschutz. Die Innovationen gingen über ausschließliche Softwareentwicklungen hinaus.
Die geförderten Konsortien setzten sich aus Forschungs- und Entwicklungspartnerinnen und -partnern sowie Anwendenden, Dienstleistern sowie Systemherstellern oder -anbietern zusammen. Dadurch stellten sie sicher, dass sich die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Sinne einer nutzerzentrierten Entwicklung („User-Centered-Design“) an den Anforderungen der Patientinnen und Patienten, ihrer Angehörigen sowie des medizinischen Fachpersonals orientierten.
Der Verbreitung der erreichten Ergebnisse und der Zusammenarbeit mit den Unternehmen der jeweiligen Anwenderbranche zur Verwertung der Ergebnisse wurde große Bedeutung beigemessen. An den Verbundprojekten wurden deshalb Partnerinnen und Partner mit Marktzugang beteiligt, die die Forschungsergebnisse nach der Fertigstellung des Demonstrators zu einer breiten Anwendung brachten.
Da die geförderten Projekte Befragungen mit Nutzenden beispielsweise zur Gebrauchstauglichkeit durchführten bzw. medizinische Daten der Nutzenden erhoben, speicherten und übermittelten, berücksichtigten sie relevante rechtliche, insbesondere datenschutzrechtliche, ethische und soziale Aspekte.