Teilnahmebedingungen

Ideenwettbewerb „Souverän in die digitale Zukunft“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Stand 16.10.2018

Inhalt

A. Zielgruppe

Wer kann teilnehmen?

Studierende ab 18 Jahren können sich zur Teilnahme am Wettbewerb anmelden. Insbesondere angesprochen sind Studierende der Studiengänge bzw. -fächer Mensch-Technik-Interaktion, Human Factors, Ingenieurpsychologie und vergleichbare Fächer. Studierende anderer Fächer, die sich mit Mensch-Technik-Interaktion auseinandersetzen (z. B. Informatik, Design, Erziehungswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Kognitionswissenschaften), sind ebenfalls zur Teilnahme aufgerufen. Zur Teilnahme können sich Einzelpersonen sowie Studierendengruppen bis maximal fünf Personen anmelden. Voraussetzung zur Teilnahme ist ein Studierendenstatus zum Zeitpunkt der Einreichung. Interdisziplinäre Teams sind erwünscht, jedoch keine Voraussetzung für die Teilnahme.

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Wie viele Personen dürfen an einer Einreichung partizipieren?

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen. Eine Gruppe besteht aus maximal fünf Personen.

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B. Thematischer Rahmen

Welches Thema wird bearbeitet?

Der Beitrag muss sich in das Thema des Ideenwettbewerbs „Souverän in die digitale Zukunft“ eingliedern. Gesucht werden visionäre Ideen, die sich mit der Mensch-Technik-Interaktion in der Zukunft beschäftigen.

Zentrale Fragestellungen sind:

  • Wie könnten wir uns zukünftig nachhaltiger und intelligenter fortbewegen?
  • Wie könnten wir unsere sozialen Interaktionen verbessern?
  • Wie könnten wir zukünftig effektiver und angenehmer lernen?
  • Wie könnten wir im Alter noch lange gesund und selbstbestimmt leben?

Die Aufgabe des Ideenwettbewerbs besteht darin, in einem dieser Themenfelder eine spezifische Herausforderung zu suchen und hierfür eine visionäre Lösung zu entwickeln. Die Lösung sollte in einem spezifischen, innovativen technologischen Produkt oder in einer damit zusammenhängenden Dienstleistung bestehen.

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C. Einreichungsverfahren

Online anmelden

Alle Teilnehmenden müssen sich bis zum 31.1.2019 online registrieren.
Die Teilnehmenden erhalten mit der Registrierung Detailinformationen bezüglich der Einreichung ihrer Beiträge. Das Einreichen eines Beitrags ist bis zum 28.02.2019 möglich.

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Einreichung der Beiträge

Die Einreichung der Beiträge erfolgt in Form eines Videos und einer kurzen schriftlichen Arbeit.

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Spezifikation Video

Das Video setzt die jeweilig entwickelte Zukunftsvision als Kurzgeschichte um und zeigt das künftige Produkt oder die Dienstleistung anschaulich und kreativ. Inhaltlich und gestalterisch sind keine weiteren Vorgaben einzuhalten. Das Video darf max. 2 min lang sein. Erlaubte Datei-Formate sind mp4, mov, avi, webm.

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Spezifikation Papierkonzept

Beschrieben werden sollen

  1. der Bedarf für die Idee und ihr gesellschaftlicher Nutzen,
  2. der Bezug zur aktuellen Technologieentwicklung im MTI-Bereich und
  3. der Lösungsansatz mit einer konkreten Nutzung und Interaktion mit der Technologie.

Die schriftliche Darstellung der Idee darf einen Umfang von 2 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten. Die Schriftgröße muss mindestens 10 Punkt einer Standardschrift (z. B. Arial oder Times New Roman) betragen. Beiträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Alle Beiträge müssen bis zum 28.02.2019 vollständig eingegangen sein.

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Auswahlverfahren

Die eingereichten Beiträge werden in einem dreistufigen Begutachtungsprozess begutachtet. Dabei wird auf jeder Stufe eine qualitative Auswahl vorgenommen. Die ausgeschiedenen Teilnehmenden werden über ihr Ausscheiden nach dem 31. März 2019 informiert.

Eine erste fachliche Sichtung übernimmt der Projektträger VDI/VDE-IT.

Ein zweites Sichtungsverfahren übernimmt eine dreiköpfige Jury. Die Jury wird sich aus folgenden Personen zusammensetzen:

  • Annette Eickmeyer-Hehn, Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Dr. Andi Winterboer, Innovation Policy & Public Private Partnerships, Robert Bosch GmbH
  • Robert Thielicke, Chefredakteur Technology Review

Das dritte und abschließende Auswahlverfahren findet als Zuschauer-Voting anlässlich des Zukunftskongress 2019 in Bonn statt. Die für die dritte Bewertungsstufe ausgewählten Teilnehmenden werden rechtzeitig benachrichtigt. Sie werden jeweils zur Vorstellung ihrer Beiträge auf dem Kongress eingeladen. Die hierzu notwendigen Mittel werden von dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt.

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Bewertungskriterien

Die Beiträge werden auf allen Sichtungsstufen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Relevanz für das Forschungsfeld Mensch-Technik-Interaktion: Bei diesem Kriterium wird untersucht, ob die Idee in das Themenfeld Mensch-Technik-Interaktion passt.
  • Innovationshöhe: Bewertet wird, inwiefern die dargestellte Idee innovativ ist.
  • Praxisrelevanz: Bewertet wird, wie hoch der gesellschaftliche Nutzen der Idee ist.
  • Qualität: Bewertet wird, wie hoch die Qualität der schriftlichen Ausarbeitung ist.
  • Kreativität: Bewertet wird, wie kreativ die Umsetzung der Idee im Video erfolgt ist.

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Preise

Alle teilnehmenden Studierenden oder Studierendengruppen (bis max. 5 Personen), die eine Idee einreichen, erhalten als Minimalgewinn ein Set VR Google Cardboards. Für die Teilnehmenden, deren Vorschläge mit Preisen 1-5 ausgezeichnet werden, sind folgende Leistungen vorgesehen:

  • 1. Platz: „Mitlauftag“ im Living Lab "Hive-Lab", Hochschule Düsseldorf (inkl. Reisekosten)
  • 2. bis 5. Platz: Gutschein für VR Live Adventures (inkl. Reisekosten)
  • Zusätzlich erhalten die fünf besten Gruppen eine Einladung für eine kostenlose Teilnahme am Zukunftskongress 2019 inkl. Reise von und nach Bonn (max. bis 5 Personen pro Gruppe).

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Zeitschiene des Ideenwettbewerbs

Der Ideenwettbewerb folgt dem folgenden Zeitablauf:

  • Online-Registrierung: 31.1.2019
  • Einreichungsfrist Video und Ideenpapier: 28. Februar 2019
  • Veröffentlichung der 5 Finalisten durch die Jury: 31. März 2019
  • Prämierung: 21. Mai 2019 im Rahmen des Zukunftskongress 2019

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D. Personenbezogene Daten und Rechte

Was beinhaltet die Zustimmung bei der Anmeldung? Mit ihrer Zustimmung bei der Online-Anmeldung versichern die Teilnehmenden,

  • dass sie die Teilnahmebedingungen des Wettbewerbs anerkennen,
  • dass sie ihren Wettbewerbsbeitrag selbstständig anfertigen,
  • dass beim Zukunftskongress aufgenommene Fotos und Filme für die Presse-und Öffentlichkeitsarbeit des BMBF und des Projektträgers VDI/VDE-IT sowie für weitere Verwendungszwecke in direktem Zusammenhang mit dem Wettbewerb genutzt werden dürfen. Es bestehen keine Einschränkungen seitens der Teilnehmenden bezüglich der Verwendung und Veröffentlichung der Wettbewerbsbeiträge durch das BMBF und die VDI/VDE-IT als Projektträger.

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Copyrights

Die Einreichungen (Videos, Ideenpapiere, etc.) sind urheberrechtsschutzfähig. Alle Nutzungsrechte bleiben in der Hand der einreichenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Teilnehmenden räumen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung bereits mit der Einreichung ihrer Beiträge das Recht ein, im Fall der Auszeichnung mit Platz 1 bis 5 den jeweiligen Beitrag auf dem Zukunftskongress 2019 vorzustellen sowie das dazu gehörige Video abzuspielen. Dies schließt auch die Veröffentlichung des Videos auf BMBF-eigenen Online-Kanälen ein.

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Datenschutz

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Steinplatz 1, 10623 Berlin, für die Anmeldung und Teilnahme am Ideenwettbewerb „Souverän in die digitale Zukunft“. Die Verarbeitung erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Die von Ihnen übermittelten Daten sind zur Bewertung Ihrer Einreichung erforderlich. Eine Teilnahme am Ideenwettbewerb ohne diese Daten ist nicht möglich.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortliche Stelle ist:

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail: datenschutz@bmbf.bund.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Begründung, Durchführung und Abwicklung Ihrer Teilnahme beim Ideenwettbewerb „Souverän in die digitale Zukunft“ auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO . Insbesondere werden Angaben aus der Bewerbung für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung Zukunftskongress 2019 am 21./22. Mai 2019 genutzt. Personenbezogene Daten wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer werden ausschließlich für die direkte Kontaktmöglichkeit zu den Bewerber/innen verwendet. Ferner verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen (wie handels- und steuerrechtliche Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c) DSGVO.

Während des Zukunftskongresses 2019 und der Preisverleihung werden Ton- und Bildaufnahmen gemacht. Die Ton- und Bildaufnahmen werden nach der Veranstaltung unter anderem auf der Website des BMBF (www.bmbf.de) und dem Fachportal Technik-zum-Menschen-bringen.de veröffentlicht. Mit der Bewerbung zum Wettbewerb erteilen die Bewerber/innen hierfür ihre Einwilligung. Ferner willigen die Finalisten sowie alle Bewerber/innen, die am 21./22. Mai 2019 zum Zukunftskongress 2019 eingeladen werden ein, dass sie namentlich genannt werden dürfen und über ihre Idee in der Öffentlichkeit, insbesondere in Print- und Online-Medien, durch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des BMBF und des VDI/VDE-IT berichtet wird. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt in diesen Fällen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO.

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Weitergabe an Dritte

Ihre personenbezogenen Daten werden streng zweckgebunden an Jurymitglieder weitergegeben, d. h. es werden nur solche Daten weitergeben, die zur Einschätzung der Idee relevant sind.

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Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen des Zivil-, Handels- und Steuerrechts gelöscht.

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Betroffenenrechte

Sie haben gegenüber dem Bundesministerium für Bildung und Forschung das Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

Sie haben zudem das Recht, der Datenverarbeitung das Bundesministerium für Bildung und Forschung zu widersprechen (Art. 21 DS-GVO). Soweit unsere Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht (Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO), können Sie diese jederzeit widerrufen; die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Unabhängig hiervon haben Sie das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde – insbesondere in dem EU-Mitgliedstaat Ihre Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes – eine Beschwerde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO oder andere geltende Datenschutzgesetze verstößt (Art. 77 DSGVO, § 19 BDSG).

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E Verantwortlich

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Organisation und Durchführung

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Steinplatz 1
Telefon: +49 (0) 30 310078-0
Telefax: +49 (0) 30 310078-141
vdivde-it@vdivde-it.de

Ansprechpartnerin

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Angelika Pelz
DigitaleZukunft@vdivde-it.de
030 310078-309

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