Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung innovativer Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu interaktiven Assistenzsystemen, die Prozesse in der klinischen Gesundheitsversorgung mit Methoden der künstlichen Intelligenz unterstützen.
Derartige Technologien sollen zur Verbesserung von medizinischen, organisatorischen oder administrativen Abläufen beitragen, so dass klinisches Personal entlastet wird und mehr Zeit frei wird für die empathische Begleitung und medizinische Behandlung von kranken Menschen oder für die ausführliche Beratung und individuelle Kommunikation mit den Betroffenen.
Die vorliegende Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erfolgt auf der Grundlage von Ziffer 43 „Künstliche Intelligenz (KI)“ des Konjunktur- und Zukunftspaketes „Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken“, dessen Eckpunkte vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung am 3. Juni 2020 beschlossen wurden, sowie auf Basis des BMBF-Forschungsprogramms zu Interaktiven Technologien für Gesundheit und Lebensqualität „Miteinander durch Innovation“. Der Förderschwerpunkt der Bekanntmachung liegt auf Fragen des Forschungsfelds „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“.
Gefördert werden Projekte, die eine technologische oder soziale Innovation unter Einbezug von Interaktionstechnologien und Methoden der künstlichen Intelligenz entwickeln. Diese Innovation muss geeignet sein, Prozesse in klinischen Gesundheitseinrichtungen zu unterstützen und zu verbessern. Derartige Verbesserungen können z. B. dadurch erreicht werden, dass medizinisches Personal bei komplexen Problemstellungen oder sich wiederholenden Aufgaben unterstützt und entlastet wird und organisatorische Abläufe insgesamt effizienter gestalten werden. Auch die Steigerung der Behandlungs- und Prozessqualität sowie die Erhöhung der Zufriedenheit von Patient:innen und klinischem Personal ist Zweck der Fördermaßnahme. Ebenso lassen sich medizinische Informations- und Aufklärungsprozesse, wie sie beispielsweise vor Untersuchungen und Eingriffen stattfinden, interaktiv durch Methoden der künstlichen Intelligenz unterstützen. Ferner ist die Optimierung von Usability und User Experience von Gesundheitsanwendungen zum Zwecke der Steigerung der Adhärenz und Reduzierung der kognitiven Last bei Nutzung erwünscht.
Die in den Projekten entwickelten Innovationen müssen mindestens eines der nachfolgenden Anwendungsfelder adressieren, dabei deutlich über den gegenwärtigen Stand von Forschung und Entwicklung hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende aufweisen:
Im Rahmen der Fördermaßnahme werden keine Projekte gefördert, deren Zweck im Wesentlichen die direkte Zulassung und Zertifizierung eines Medizinproduktes ist oder die im Kern der Entwicklung neuer KI-basierter Diagnoseverfahren dienen. Ebenfalls darf im Zentrum der Projekte nicht die Entwicklung medizinischer Behandlungsmethoden an sich stehen. Vielmehr sollen Projekte gefördert werden, die auf Basis von KI-Methoden klinische (Behandlungs-)Prozesse interaktiv unterstützen. Projekte, die dabei den Bereich Pflege adressieren, sind von der Förderung ausgeschlossen.
WEITERE INFORMATIONEN
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