Repositorien und KI-Systeme im Pflegealltag nutzbar machen (KIP)

Zweck der Bekanntmachung ist die Förderung von innovativen Lösungen der Künstlichen Intelligenz für das Anwendungsfeld Pflege. Vorrangig softwarebasierte innovative Anwendungen der Künstlichen Intelligenz werden in zwei Modulen mit den Zielen gefördert, Pflegekräfte und pflegende Angehörige zu unterstützen sowie die Selbstbestimmung und Lebensqualität pflegebedürftiger Personen zu verbessern.

Person im Arztkittel mit Tablet in der Hand im Vordergrund, Frau im Krankenhausbett im Hintergrund
© cunaplus/Adobe Stock

Einerseits soll in Projekten im Modul 1 eine nachhaltig verwendbare Daten- und Software-Basis (im Folgenden Repository genannt) für den Einsatz von KI-Systemen im Pflegealltag geschaffen werden. Damit verbundene Fragen betreffen u. a. die Struktur, Anschlussfähigkeit und Evaluation des Repositorys.

Andererseits wird in Modul 2 die Erforschung und Entwicklung von KI-Systemen für den Einsatz im Pflegealltag gefördert. Die Kernfrage dabei lautet: Wie können KI-Technologien in hybriden KI-Systemen (als Kombination von datengetriebenen und wissensbasierten KI- Systemen) eingesetzt werden, um in der Interaktion mit Nutzenden Wissen und Daten aus der Pflegewissenschaft und dem Pflegealltag passgenau für eine bedarfsgerechte Pflege nutzen zu können?

Ziel der angestrebten Projekte mit dreijähriger Laufzeit ist es, vorhandenes Wissen der Pflegewissenschaft und Pflegepraxis in strukturiert verarbeitbare Daten zu übersetzen und daraus Anwendungen für die wissensbasierte Pflege zu ermöglichen. Wissensbasierte Pflege beruht auf Informationen, die in einem fachlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen wissensgenerierenden Kontext produziert wurden, u. a. auch Erfahrungswissen. Gleichzeitig soll die evidenzbasierte Pflege (basierend auf quantitativen Werten eines wissenschaftlich belegten Zusammenhangs) unterstützt werden, indem patientenspezifische Datensammlungen und -auswertungen pflegespezifisch möglich werden.

Die in den Projekten entwickelten Systeme müssen etablierte Vorgehensweisen in der Entwicklung und Evaluierung datengetriebener bzw. wissensbasierter KI-Systeme verwenden (z. B. good practices) und die entsprechende Methodik nachvollziehbar darstellen. Die angestrebten Innovationen müssen dabei über den gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen und einen erheblichen Mehrwert für Nutzende und die oben genannten Zielgruppen aufweisen. Dabei soll deutlich werden, wie die durch das KI-System adressierten Zielgrößen konkrete praktische Verbesserungen für Pflegeempfangende bzw. Pflegende erbringen.

Die Bekanntmachung richtet sich damit an alle Versorgungsformen für pflegebedürftige Menschen, in welchen pflegerische Handlungen durchgeführt werden − im klinischen Umfeld, in der stationären Langzeitversorgung, in Rehabilitationskliniken, der häuslichen Versorgung und alternativen Wohnformen.

Neben den anwendungsorientierten Verbundprojekten wird ein wissenschaftliches Begleit- und Vernetzungsprojekt (Modul 3) gefördert, das zur wissenschaftlichen und praktischen Fundierung des Themas KI in der Pflege beiträgt sowie die fachliche Vernetzung der Verbundprojekte.

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Zur kompletten Bekanntmachung des BMBF