Frau Professor Christel Bienstein hat eine erstaunliche Karriere aufzuweisen. Die gelernte Krankenschwester und Diplom-Pädagogin übernahm 1994 die Leitung des Departments für Pflegewissenschaft der Universität Witten/Herdecke. 2003 erhielt sie eine Honorarprofessur der Universität Bremen und wurde schließlich 2013 zur Präsidentin des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK).
Im Interview erzählt Professor Bienstein von ihrer Vision einer Pflege der Zukunft. Das Interview wurde im September 2019 geführt.
Mehr als 20 Jahre beschäftigen sich Pflegende mit der Digitalisierung der Dokumentation. Längst nicht alle Settings verfügen darüber. Selbst Universitätskliniken sind heute noch anzutreffen, in denen die papiergestützte Dokumentation stattfindet. Dort sind nicht alle Informationen zentral digital zusammengeführt. Einzelne Informationen müssen gesondert abgerufen werden. Das bedeutet nicht nur Zeitverlust, sondern auch eine Gefährdung von Patientinnen und Patienten. Bei einer Klinik der Maximalversorgung entstehen zudem Verzögerungen durch die mangelnde Kompatibilität der einzelnen Abteilungen und ihren Anforderungen an die Dokumentation.
Einige ambulante Pflegedienste sind dort weiter. Mit Tabletts führen sie die Dokumentation aus. Wegepläne und die plötzliche Übernahme von Patienten, weil die vorgesehene Pflegekraft bei einer Patientin oder einem Patienten aufgehalten wurde, können sofort umgeplant und alle Daten zur Verfügung gestellt werden.
Die Widerstände ergaben sich durch die Nichteinführung der Gesundheitskarte. Erst im letzten Entwurf des E-Health-Gesetzes erhielten Pflegende die Lese- und Schreiberlaubnis.
Weiterhin sind die automatischen Nachbestückung von Pflegematerialien, der selbstfahrende Pflegewagen, die Temperaturüberprüfung von Arzneimittelkühlschränken, die Terminverschiebung bei Operationen oder anderen Untersuchungen und vieles andre mehr sehr hilfreich.
Besonders die Möglichkeit rasch Kontakt aufzunehmen, sich telefonisch beraten zu lassen und Termine zu vereinbaren stellt eine Entlastung dar. Die Einführung der Notrufknöpfe, die Bereitstellung von technischen Hilfsmitteln wie elektrische Rollstühle, Bettenlifter, höhenverstellbare Badewannensitze, kopfgesteuerte Lesehilfen und automatische Steuerung der Wohnungstemperatur, die auch das Schließen und Öffnen von Fenstern und Türen zulässt, ermöglichen es pflegebedürftigen Personen länger im eigenen häuslichen Umfeld zu verbleiben. Apps bieten eine weitere Möglichkeit auf rasche Information zurückzugreifen.
Inzwischen wird in vielen Studienprogrammen der Umgang mit digitalen oder technischen Möglichkeiten unterrichtet. Besonders die Einrichtung von Skill-Labs ist hierbei eine große Hilfe. Die Konzertierte Aktion Pflege (2018 -2019) der drei Bundesministerien für Gesundheit, Familie und Arbeit fordert die Unterrichtung von Pflegeschülerinnen und Pflegeschülern sowohl in der Aus- wie in der Weiterbildung im Umgang mit digitalen und technischen Möglichkeiten. Die Pflegeschulen sind berechtigt, Mittel aus dem Digitalpakt abzurufen und wurden hierzu, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, besonders aufgefordert.
Eine Digitalisierung und die Einführung von technischen Möglichkeiten müssen immer zum Wohle des pflegebedürftigen Menschen erfolgen. Dies betrifft zumeist Angebote, die nicht die körpernahe Pflege oder die individuelle Kommunikation ersetzen. Entwicklungen wie der sprechende Kühlschrank, die Toilette mit Duschfunktion, dass sprachlich gesteuerte Aufnehmen von Wünschen von Krankenhauspatienten ohne Anwesenheit einer fragenden Person werden zumeist als nicht hilfreich erlebt, insbesondere von Menschen mit demenziellen Prozessen, die in allen Versorgungsbereichen zunehmen.
Angebote, die eine kontinuierliche Überwachung von Patienten im Krankenhaus, Altenheim oder in der Häuslichkeit ermöglichen, gibt es inzwischen umfänglich, jedoch verstoßen viele gegen die Privatsphäre des Betroffenen aber auch seiner Gäste oder Familienmitglieder.
Weiterhin müssen gut erprobte Hilfsmittel in den Hilfsmittelkatalog der Krankenkassen übernommen werden. Hier gibt es noch viele zähe Auseinandersetzungen mit den Krankenkassen und ihren pflegebedürftigen Versicherten.
Die digitale Information und Dokumentation werden rasch voranschreiten. Arbeitspläne sind von zu Hause einsehbar, Zuordnungen von pflegerischen Kompetenzen zu Patienten können zügig erfolgen.
Die Vernetzung wird es möglich machen, Teamkonferenzen regelmäßig einzuberufen, Patienten über Skype oder ähnliches zu beraten und anzuleiten. Pflegende können im ambulanten Setting rasch auf fachliche Unterstützung zurückgreifen. E-Learning wird regelhaft eingeführt sowohl für die Aus- wie auch für die Weiterbildung.
Technische Unterstützungen werden mithelfen die Selbständigkeit und Partizipation pflegebedürftiger Menschen gezielter zu ermöglichen. Hierbei werden auch neue Rollenfunktionen von Pflegenden eine wichtige Aufgabe übernehmen, wie die Community-Health–Nurse oder die Pflegenden mit erweiterten Pflegekompetenzen, die ihre Patienten von einem Stützpunkt aus beraten können. Die Veränderung der Krankenhauslandschaft, wie die Schließung vieler Krankenhäuser und der Aufbau von Primärversorgungszentren, werden mittels Telekommunikation Beratung und Versorgungsvernetzungen auf den Weg gebracht werden.
Für die Pflegenden der Zukunft wird es selbstverständlich sein auf digitale Unterstützungsmöglichkeiten zurückgreifen zu können. Aufnahme- und Entlassungsprozesse werden ganz früh automatisch beginnen, die Begleitung und Evaluation der pflegerischen Maßnahmen werden regelgerecht kontinuierlich durchgeführt und mit gültigen aktuellen Standards oder evidenzbasierten Kenntnissen abgeglichen. Somit findet auch eine laufende Aktualisierung des pflegerischen und des Wissens der pflegebedürftigen Menschen statt.