KMU-innovativ

KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Das BMBF bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) seit 2009 die Möglichkeit, in der Fördermaßnahme KMU-innovativ zweimal im Jahr Projektideen zur Förderung von FuE-Vorhaben einzureichen.

© Adobe Stock / Gorodenkoff

Im Zeitalter interaktiver Technologien reagiert Technik nicht mehr nur auf Impulse durch den Menschen, sondern agiert zunehmend eigenständig. Dabei lernt die Technik von und mit dem Menschen – und dies ohne den Menschen und sein Handeln vollständig zu überwachen oder zu vermessen. Technik vernetzt sich flexibel über Raum, Zeit, Einsatzbereiche und Personen hinweg und wird damit immer mehr zur verlässlichen Begleiterin des Menschen.

Mit der Fördermaßnahme sollen Forschungs- und Entwicklungs-Tätigkeiten von KMU unterstützt und gestärkt werden, die sich thematisch im Forschungsfeld „Digital unterstützte Gesundheit und Pflege“ des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ bewegen. Ziel ist die Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien, die die Gesundheitskompetenz durch souveränen Umgang mit Gesundheitsdaten stärken, die Gesundheitsverhalten verbessern helfen, die für Therapie, Prävention und das Gesundheitsmanagement eingesetzt werden können und die Pflegearrangements nachhaltig gestalten können. Um zu klären, ob Ihr Projektvorschlag fachlich-thematisch zu dieser Fördermaßnahme passt, sprechen Sie bitte unbedingt mit einer der in der rechten Spalte genannten Kontaktpersonen.

Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen dem Bereich „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ zuzuordnen sein. Mit den Vorhaben soll die Marktposition der beteiligten KMU mittelfristig gestärkt und verbessert werden. Dies soll insbesondere dadurch erreicht werden, dass der Wissens-/Technologietransfer von den Hochschulen/Forschungseinrichtungen in die Unternehmen ermöglicht und beschleunigt wird.

Während der gesamten Erforschung und Entwicklung sollen Nutzende durch geeignete Partizipationsformate und Co-Creation-Ansätze in die Forschungsprojekte eingebunden werden. Darüber hinaus müssen relevante rechtliche, ethische und soziale Aspekte berücksichtigt werden. Dabei soll insbesondere der Schutz der Daten der Nutzenden sichergestellt und der potentielle Einfluss der Projektergebnisse auf das gesellschaftliche Miteinander betrachtet werden.

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Folgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Einzelvorhaben eines KMU sowie
  • Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten). An dem Vorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein. Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den beteiligten KMU zugutekommen, ebenfalls sollen der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse größtenteils bei den beteiligten KMU liegen.

Einzel- oder Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Besondere Zuwendungsvoraussetzungen sind:

  • Das Vorhaben sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen (siehe Nummer 3 der Bekanntmachung) initiiert und koordiniert werden.
  • Mindestens 50 % der für das Projekt insgesamt beantragten Fördermittel sollte den in Nummer 3 in Buchstabe a und b der Bekanntmachung genannten Unternehmen zugutekommen.
  • Ein signifikanter Anteil der Forschungsleistung muss durch die beteiligten KMU (Herstellende/Anwendende) erbracht und der Nutzen des Vorhabens in erster Linie diesen zugutekommen.

Mit der Fördermaßnahme KMU-innovativ unterstützt das BMBF industrielle Forschungs- und experimentelle Entwicklungsvorhaben zur Stärkung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland. Ein wesentliches Ziel ist eine signifikante Beteiligung von KMU, um das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands zu erhalten, zu nutzen und auszubauen.

Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres.

BONI-CHECKLISTEN

Vor der Einreichung einer Projektskizze müssen Start-Ups und KMU anhand der Boni-Checklisten (siehe rechte Spalte) überprüfen, ob sie über die Projektlaufzeit ihren Eigenanteil an den Projektausgaben (AZA) bzw. Projektkosten (AZK) tragen können. Diese Checklisten sind für jedes beteiligte Unternehmen auszufüllen. Damit wird sichergestellt, dass die beim Auswahlverfahren erfolgreichen Projekte auch tatsächlich zur Förderung kommen. Die Unternehmen erfolgreicher Projekte müssen die genannten Unterlagen und Nachweise direkt nach dem Auswahlverfahren einreichen. Die Checklisten dürfen nicht mit der Skizze eingereicht werden. 

Informations- und Vernetzungsveranstaltung

In den regelmäßigen Informationsveranstaltung gibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) interessierten Einreichenden die Gelegenheit, sich über die inhaltliche Ausrichtung und Fördervoraussetzungen der Bekanntmachung zu informieren. Neben der Vorstellung der Bekanntmachung und Informationen zur Skizzeneinreichung ist die Erläuterung der administrativen Anforderungen bei der Antragstellung  Thema der Veranstaltung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektträgers VDI/VDE Innovation + Technik GmbH stehen für Fragen und weiterführende Gespräche zur Verfügung.

Die letzte Informationsveranstaltung fand am 28. Februar 2023 statt. Hier können Sie die Präsentationsfolien herunterladen.

Aktuelle und abgeschlossene Projekte aus der Bekanntmachung